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INFORMATIONEN ZUM ERDGAS-WÄRME-PREISBREMSENGESETZ – EWPBG
Um die Belastung der Verbraucher durch hohe Energiekosten weiter zu dämpfen folgt auf die Dezember-Hilfe für Wärmekunden zum 1. März 2023 die Preisbremse auf Wärme. Diese gilt zunächst bis 31.Dezember 2023 und kann durch die Bundes-regierung bis einschließlich April 2024 verlängert werden. Die Entlastungs-maßnahmen werden wir selbstverständlich gemäß den gesetzlichen Anforderungen umsetzen. Wir haben Ihnen nachfolgend die wichtigsten Informationen zusammengefaßt.
- Wie funktioniert die Preisbremse ?
Mit der Wärmepreisbremse werden 80% des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauches auf 9,5 Cent/kWh (brutto) gedeckelt.
- Wie erfolgt die Entlastung ?
Ab März 2023 wird der ermittelte Abschlag um den Entlastungsbetrag reduziert. Der März-Abschlag berücksichtigt zusätzlich die Entlastung für Januar und Februar 2023. Wird die Wärmelieferung jährlich abgerechnet und mit geleisteten Abschlägen verrechnet, erfolgt eine gleichmäßige Reduzierung der zu leistenden Abschläge. Die Reduzierung der Abschläge entspricht in Summe dem Entlastungsbetrag. Der Entlastungsbetrag und die geleisteten Abschläge werden von Ihrer Jahresrechnung abgezogen
Jeder Kunde erhält dazu ein Informationsschreiben mit seinen individuellen Abrechnungsdaten.
INFORMATIONEN ZUM ERDGAS-WÄRME-SOFORTHILFEGESETZ EWSG
Havariedienst / Notruf
Im Notfall lassen wir Sie nicht allein. Unser 24 h -Bereitschaftsdienst steht Ihnen außerhalb unserer Geschäftszeiten zur Verfügung. Haben Sie einen Schaden oder Defekt festgestellt, dessen Behebung nicht erst am nächsten Tag erfolgen kann, erreichen Sie unseren Mitarbeiter unter der folgenden Telefonnummer:
0172 / 9020088
Zu Notfällen oder Havarien zählen z.B.:
• Heizungsausfall in der Wohnung oder im Wohnhaus
• Gasgeruch
• Wasserrohrbruch
• Verdacht auf Brandgefahr (Schmoren von Steckdosen, Kabeln, Verteilern)
• Heizungsanlage ist stark undicht
• Verstopfung der Hauptabwasserleitung
Havarie- und Notfalleinsätze sind aufwändiger und teurer als Einsätze innerhalb der Geschäftszeiten. Prüfen Sie daher bitte sorgfältig, ob es sich bei dem festgestellten Schaden tatsächlich um einen Notfall handelt. Kosten für selbstverursachte Schäden gehen zu Lasten des Verursachers !